Beschilderung/Rauchmelder

BESCHILDERUNG
Fluchtwegkennzeichnungen nach BGV A8/ ISO Norm. Wir Kennzeichnen Fluchtwege, Notausgänge und Rettungswege. Denn diese müssen deutlich und dauerhaft erkennbar und gekennzeichnet sein. Sämtliche Schilder, auch Spezialanfertigungen werden ganz nach Ihren Wünschen erstellt und fachgerecht montiert.
Die nachstehenden Schilder sind nur ein kleiner Auszug aus unserem großen Sortiment.

RAUCHMELDER
Ein Wohnungsbrand kann jeden treffen. Häufig entsteht er unbemerkt. In Sekundenschnelle breitet sich dann heimtückischer Brandrauch aus und wird zur tödlichen Gefahr, weil er Schlafende in kürzester Zeit betäubt und Fluchtwege vernebelt. Für Menschen ist Rauch gefährlicher als Feuer. Denn das hochgiftige Kohlenmonoxid führt schon in wenigen Minuten zum Tod.

Soweit muss es nicht kommen. Mit dem Einbau von Rauchmeldern können und sollten Sie effektiv vorbeugen. Denn Rauchmelder wecken Sie aus dem tiefsten Schlaf. Sie verschaffen einem die lebenswichtigen Sekunden, die man braucht, um sich und andere rechtzeitig in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Die Rauchmelderpflicht in NRW im Detail

Die Landesregierung führte die Rauchmelderpflicht in NRW zum 01.April 2013 ein. Ab diesem Tag müssen alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Bestandsbauten müssen in der Übergangsfrist bis zum 01.01.2017 ausgestattet werden.

Wie viele Rauchmelder sind für eine Wohnung nötig?

  • Die Rauchmelderpflicht NRW schreibt für jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeden Flur, der als Rettungsweg zum verlassen von Wohnräumen dient, einen Rauchmelder vor (bei einem Schlafzimmer und zwei Kinderzimmern, die von einem Flur abgehen, benötigen Sie also 4 Rauchmelder)

Wer ist verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder?

  • Der Eigentümer der Wohnung ist für die Anschaffung und Montage der Rauchmelder verantwortlich. Die Kosten für die Wartung und den Austausch der Batterien trägt der Mieter. Im Falle eines Defektes des Melders trägt der Eigentümer die Kosten für die Neuanschaffung.

Gesetzliche Regelung der Rauchmelderpflicht NRW

Die Bauordnung für NRW (BauO NRW) regelt die Rauchmelderpflicht NRW. Die Verordnung können Sie hier unter §49 Absatz 7 nachlesen.